Der Gesetzgeber fördert den Einsatz von energieeffizienten und klimafreundlichen Heizsystemen wie Wärmepumpen. Deshalb sieht das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung gesetzlicher Umlagen auf den Stromverbrauch von Wärmepumpen vor.
Konkret betrifft dies die KWKG-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) sowie die Offshore-Netzumlage. Diese Umlagen werden bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf 0 ct/kWh reduziert.
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Diese Entlastung senkt die laufenden Stromkosten und kommt damit direkt Ihnen als Kundin oder Kunde zugute. Als Ihr regionaler Energieversorger geben wir diese gesetzlich vorgesehene Umlagenreduzierung selbstverständlich gerne an Sie weiter.
Um die Reduzierung der Umlagen an Sie weiterzureichen, müssen die Voraussetzungen nach § 22 EnFG erfüllt werden.
Bitte übermitteln Sie uns das unten ausgefüllte Formular, damit wir Ihren Anspruch auf die Umlagenreduzierung prüfen können.
*1: Die Mitteilungspflicht gilt für Privat- und Gewerbekund*innen. Die Privilegierung erfolgt nur im Falle der Gewährung durch den zuständigen Netzbetreiber. Wahrheitswidrige Angaben, die Nichtvornahme oder eine verspätete Mitteilung können zu vollständigem oder teilweisen Verlust des Anspruchs auf Verringerung der Umlagen führen (§ 53 EnFG).