Aktuelles
Die Anpassungen unserer Website zum Barrierefreiheitsgesetz (BFSG)sind in Bearbeitung und werden in Kürze veröffentlicht!
Ab dem 6. Juni 2025 gilt per Gesetz bundesweit der 24-Stunden-Lieferantenwechsel am Strommarkt.
Was viele nicht wissen: Mit der neuen Regelung entfällt somit die Möglichkeit, den Anbieter rückwirkend zu wechseln.
Konkret bedeutet das: An- und Abmeldung sind dann nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wer also z.B. versäumt, seinen Stromvertrag rechtzeitig* vor einem Umzug zu kündigen, trägt die Stromkosten auch nach dem Auszug so lange, bis er/sie den Stromvertrag fristgerecht* kündigt bzw. diesen ummeldet.
Diese Änderung betrifft Anbieter unabhängig, alle Stromkunden in ganz Deutschland.
*Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen mit Ihrem jeweiligen Stromanbieter bleiben bestehen.
Stimmen
"Als Künstlerin in Haimhausen lege ich Wert auf die persönliche Nähe und den Zusammenhalt untereinander. Daher kommt mein Strom ..." weiterlesen
Gabi Middelmann, Künstlerin